Das älteste Gewerbe der Welt ist nach Paragraf 14 der Gewerbeordnung gar keines. Es ist demnach eine „sozialunwertige Tätigkeit”, so Manfred Kuhlmann vom Fachdienst Ordnung der Stadtverwaltung. Deshalb müsse Prostitution dort auch nicht angezeigt werden. Auch der Betrieb eines Bordells müsse laut Gewerberecht nicht angemeldet werden.
„Es gibt keine Registrierungspflicht”, erklärt Detlef Johannson, Sprecher der Stadt. Seit Jahren schon sei auch das Infektionsschutz-Gesetz geändert. Seitdem müssen Prostituierte auch beim Gesundheitsamt nicht mehr gemeldet sein. Der größte Teil des Geschäftes spiele sich in Göttingen als Wohnungsprostitution ab. Für das neue Etablissement auf dem Glunz-Gelände liege eine Bauvoranfrage vor. Und zwar für die Errichtung eines „Gebäudes eines zur Betreibung der Prostitution dienenden Gewerbes”. So heißt ein Puff auf Amtsdeutsch.
Die Stadtverwaltung habe sich mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung gesetzt. Dabei sei deutlich geworden, dass ein Bordell die Vermarktungschancen des restlichen Geländes nicht gerade steigern würden, so Johannson. „Die Idee ist voraussichtlich vom Tisch”. In einem Gewerbegebiet aber sei derartiges Gewerbe grundsätzlich zulässig, wenn alle anderen Bauordnungsfragen geklärt seien. Dennoch: „Wir haben dem Projekt eine klare Absage erteilt”, so Stadtbaurat Thomas Dienberg.
Geschrieben von: man
Gestern im Blick suchte jemand per Anzeige Kontakt zu den Antragstellern des neuen Puffs.
Ob das wohl ein Lude von Auserhalb war?